Gas im Wohnmobil
• Anfrage Nachrüstung • Kastenwagen • Teilintegriertes Wohnmobil • Vollintegriertes Wohnmobil • Rheingasflaschen • Reparatur/TÜV
Wann haben Sie das Brenngas-System ihres Wohnmobils oder Campers zuletzt überprüfen lassen? Ab dem 19. Juni 2025 ist die Sachkundigen-Prüfung nach den Technischen Regel des Arbeitsblatt G 607 an Ihrer Flüssiggasanlage vorgeschrieben.
Unabhängig von der HU muss die Prüfung alle 2 Jahre stattfinden. Wenn die Prüffrist überschritten ist oder kein Nachweis der Prüfung vorliegt, ist mit einem Bußgeld zu rechnen.
Bleiben Sie up-to-date und vereinbaren Sie jetzt bei uns eine Gasprüfung G607.
In unserem Lager halten wir ständig ein großes Sortiment an Zubehör-Artikeln und Ersatzteilen für Gasfahrer zu günstigsten Preisen bereit! Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um den Einbau von Zubehör und Komfortlösungen im Reisemobil geht.